ERBRECHT

Am 07.07.2015 hat der Nationalrat das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 beschlossen. Für Todesfälle ab 17.08.2015 ist bereits eine wichtige Änderung in Kraft getreten.

Das anzuwendende Recht und die Gerichtszuständigkeit bei Todesfällen berechnen sich nicht nach der Staatsbürgerschaft des Erblassers, sondern nach seinem letzten gewöhnlichen Aufenthalt.

Die restlichen umfangreichen Änderungen treten am 01.01.2017 in Kraft. Es werden grundlegende Änderungen im Erbrecht eintreten.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Stärkung der rechtlichen Position pflegender Angehöriger, die Einschränkung von Pflichtteilsansprüchen (die Eltern haben keine Pflichtteilsansprüche mehr) und die Vereinfachung der Enterbung naher Angehöriger.

Auch die Formvorschriften bei der Erstellung von fremdhändigen Testamenten wurden verschärft.

Gerade bei der Erstellung von Testamenten sind diese gravierenden Änderungen im Erbrecht bereits jetzt zu berücksichtigen.

Wir beraten Sie gerne in Ihren erbrechtlichen Angelegenheiten.

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