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IN VORARLBERG

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WILLKOMMEN BEI DER
RECHTSANWALTSKANZLEI
DR. ARNOLD TROJER UND
DR. STEFAN DENIFL

Unsere Rechtsanwaltskanzlei verfügt über zwei Standorte in Vorarlberg. Im Jänner 2004 haben wir unsere Kanzleigemeinschaft gegründet und die Räumlichkeiten am Marktplatz in Dornbirn bezogen. Die Büroräume in Dornbirn sind auf 210 Quadratmetern mit modernster Infrastruktur und Top-EDV ausgestattet. Neben dem Büro in Dornbirn wurde eine Filiale in Bludenz etabliert. Seit 2011 befindet sich diese Zweigniederlassung in Nüziders.

Unser Vertretungsrecht für unsere Klienten erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst außerdem die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen Angelegenheiten gerichtlicher, außergerichtlicher, öffentlicher und privater Natur.

Neuigkeiten

Gewalt in Ferienlager rückt Kinderschutz in den Fokus

Ein Fall von Gewalt zwischen Kindern in einem Vorarlberger Ferienlager hat nun zu einem Gerichtsurteil geführt. Dem Verein, der die Ferienfreizeit anbietet, wurden schwere Versäumnisse vorgeworfen. Verpflichtende Konzepte zum Kinderschutz seien unbedingt notwendig, so Psychologin Claudia Gössler vom Vorarlberger Kinderdorf.

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Erschreckender Fall von Kinderkriminalität in Vorarlberger Ferienheim

Was in einem Vorarlberger Ferienheim geschah, macht fassungslos.

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Ehefrau sexuellen Missbrauch angelastet

War es Verleumdung? Ein Volkschuldirektor wurde als wichtiger Zeuge bei Prozess gegen Familienvater geladen.

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Schulungen für die Vorarlberger Polizei durch den Weissen Ring

Im Rahmen der Polzeiausbildungsveranstaltungen im Jahr 2024 hat der Weisse Ring Vorträge im Bereich Opferhilfe gehalten. Eingeladen wurde der Weisse Ring von Mag. Karheinz Pröckl, von der Landespolizeidirektion (Qualitätsmanagement), welcher die gute Zusammenarbeit zwischen Opferschutz und Polizeiarbeit noch weiter verbessern möchte. Es wurden den interessierten Zuhörern die Möglichkeiten der kostenlosen Unterstützung der Verbrechensopfer durch den Weissen Ring näher gebracht.

Es gab 20 Vorträge vor insgesamt ca. 500 Polizisten/innen.

RA Dr. Stefan Denifl als Landesleiter des Weissen Ringes Vorarlberg wurde dabei von seiner Anwaltskollegin Dr. Anita Einsle und der psychosozialen Prozessbegleiterin Katharina Kalb unterstützt.

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Lebenslang für den Mörder von Janine G.

Urteile im Mordprozess gefallen: Höchststrafe für den Erstangeklagten, bedingte für den Zweitbeschuldigten.

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Opferanwalt im Mordfall zum Prozess: "Die Eltern werden nicht anwesend sein"

Stefan Denifl vertritt die Angehörigen von Janine G.: Im NEUE-Interview spricht er über Trauerschmerzengeld, die Besonderheiten des Mordfalls und was er den Hinterbliebenen rät.

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Eigentumserwerb wird günstiger/Pauschalreisen/Heiratsgut

Eigentumserwerb: Für alle Immobilienkäufe, welche nach dem 31.03.2024 abgeschlossen werden, gilt eine Befreiung von den Eintragungsgebühren.

Pauschalreisen: Der Vorteil einer Pauschalreise: sie umfasst einen besseren Versicherungsschutz für den Fall, dass der Reiseanbieter insolvent wird oder einzelne Leistungen aus der Pauschalreise nicht mehr angeboten werden können.

Heiratsgut: Wenig bekannt ist, dass ein heiratendes Kind in bestimmten Konstellationen einen Anspruch auf einen Beitrag der Eltern hat.

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LEISTUNG IN DER ÜBERSICHT

Wir stehen Ihnen gerne mit vollem Engagement zur Verfügung.

Als Mitglieder der Treuhandrevision unterliegen wir außerdem der Kontrolle der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer für die übernommenen Treuhandschaften. Dr. Arnold Trojer und Dr. Stefan Denifl verfügen über langjährige Prozesserfahrung sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht. Wir versuchen durch Präzision, Innovation und Flexibilität für den Mandanten ein optimales Ergebnis zu erzielen. Wir sind auch bemüht, durch vorausschauende Vertragsgestaltung und sinnvolle außergerichtliche Vergleichslösungen langwierige und risikoreiche Prozesse zu vermeiden. Wir stehen Ihnen gerne mit vollem Engagement zur Verfügung.

01.EHE- UND FAMILIENRECHT

02.VERWALTUNGSRECHT

03.VERTRAGSRECHT

04.ZIVILRECHT

05.STRAFRECHT

06.ERBRECHT

07.WIRTSCHAFTSRECHT

08.IMMOBILIENBERATUNG

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NEWSLETTER

In unseren regelmäßig erscheinenden Newslettern informieren wir unsere Mandanten und Besucher der Homepage über wichtige Änderungen und aktuelle Entscheidungen aus verschiedenen Rechtsbereichen.

Kanzlei

Dr Arnold Trojer

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Kooperationspartner

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Dr Stefan Denifl

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Versicherungspartner

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Medienberichte
Fachartikel

Lebenslang bleibt lebenslang

Das Oberlandesgericht Innsbruck entscheidet: Soner Ö. muss lebenslang ins Gefängnis

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Rechtsstreit um Hundenasen- Operation

Warum sich eine Versicherung vor der Vertragspflicht drücken wollte

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Feuerwehrmann beim Bezirksfeuerwehrfest in Bildstein verletzt

Feuerwehrmann wurde in Bildstein durch Bierkrug schwer verletzt, Täterin ( 30) vor Gericht angeklagt.

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KOSTEN

Die Honoraransprüche des Rechtsanwaltes für seine Leistungen sind im Rechtsanwaltstarifgesetz oder in den autonomen Honorarrichtlinien geregelt. Die Höhe des Honorars richtet sich einerseits nach dem Wert der Streitsache (Bemessungsgrundlage), und andererseits an der Anzahl der erbrachten Leistungen wie Telefonate, Besprechungen, Verhandlungen, Schriftverkehr, etc.

Unabhängig vom Honorar des Rechtsanwaltes gestalten sich die Gerichtsgebühren. Diese werden nach dem Gerichtsgebührengesetz bestimmt und orientieren sich ebenso nach der Höhe des Streitwertes. Bei einer gerichtlichen Eingabe – das kann eine Klage sein, oder auch eine Exekution – sind die Gerichtsgebühren vorab vom Rechtsanwalt an das Gericht zu zahlen.

Falls es zu einem Prozess kommt, gilt grundsätzlich: Wenn Sie einen Prozess gewinnen, muss der Prozessgegner Ihre Kosten bezahlen. Es kann aber auch sein, dass eine Versicherung (Rechtsschutz bzw. Haftpflicht) Ihnen das Kostenrisiko abnimmt. Genauso können Sie mit uns ein Pauschal- oder Erfolgshonorar oder auch eine Honorar mit einem fixen Stundensatz ausarbeiten und vereinbaren. Informieren Sie sich also bei Ihrer Versicherung über allfällige Rechtsschutzansprüche – und auch darüber, ob Sie Ihren Anwalt dafür selbst auswählen dürfen.

Sollten Sie nicht über das entsprechende Einkommen verfügen, um sich einen Anwalt, bzw. die Gerichts- und Sachverständigengebühren für einen Prozess leisten zu können, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, Verfahrenshilfe bei Gericht zu beantragen.